Verein und Satzung
Trägerverein AngehörigenNetzwerke.de
Das „Netzwerk von Geschwistern psychisch erkrankter Menschen“, kurz „GeschwisterNetzwerk.de“ dient als autonome Informations- und Kontaktstelle für die in ihm zusammengeschlossenen Menschen. Das Netzwerk befindet sich in Trägerschaft des Vereins „Netzwerke von Angehörigen psychisch erkrankter Menschen e.V.“, kurz „AngehörigenNetzwerke.de“ (www.angehoerigennetzwerke.de), der als Selbsthilfe-Organisation ausschließlich den Interessen der Menschen in den von ihm vertretenen Netzwerken von Angehörigen psychisch erkrankter Menschen verpflichtet ist.
Ziel des Vereins ist, durch gemeinsame, solidarische Anstrengungen die Lebensbedingungen für die Menschen in den von ihm vertretenen Netzwerken, sowie für deren Familien und die erkrankten Familienmitglieder zu verbessern. Wesentliche Aufgaben des Vereins sind deshalb u.a., den Netzwerken eine Infrastruktur zur Verfügung zu stellen, wie sichere und geschützte Kommunikationswege, Webseiten, Foren und ähnliches sowie die Entwicklung und Implementierung von Standards für die Peer-to-Peer-Beratung. Ziele und Aufgaben sind in der Satzung des Vereins niedergelegt.
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Der Verein wurde am 10.11.2018 in Kassel gegründet und Anfang 2019 ins Vereinsregister eingetragen und als gemeinnützig anerkannt.
Die Vereinsgründung wurde in der Psychosozialen Umschau 1/2019 veröffentlicht.
Vereinsgründung: Netzwerke von Angehörigen psychisch erkrankter Menschen
Am Rande des GeschwisterNetzwerktreffens wurde der Verein „Netzwerke von Angehörigen psychisch erkrankter Menschen“ gegründet mit dem Ziel, einen Service für Netzwerke bereit zu stellen, in denen sich spezifische Angehörigengruppen zusammenfinden.
Zwei Überlegungen standen bei der Gründung im Vordergrund:
- Die Pluralität von Angehörigenpotenzialen soll institutionell eine Entsprechung finden: durch Netzwerke, in denen sich Angehörige psychisch erkrankter Menschen zusammenfinden, deren Ansprüche und Problematiken aus unterschiedlichen Familienrollen resultieren, wie auch Netzwerke von Angehörigen, die anderen besonderen Herausforderungen gegenüber stehen, z.B. der forensischen Psychiatrie oder der Kinder- und Jugendpsychiatrie. Der Verein wird ausdrücklich keine Netzwerke von sich aus initiieren, aber bestehende Netzwerke wie das Geschwisternetzwerk unterstützen.
- Der zweite Beweggrund für die Vereinsgründung ist das Bestreben, die Tätigkeiten der Netzwerke von fremden Interessen möglichst frei zu halten. Der Verein verfolgt keinerlei eigene Interessen über die Unterstützung der Netzwerke hinaus. Damit stehen die Gründung sowie die künftigen Aktivitäten des Vereins nicht in Konkurrenz zu den Zielen und Anliegen der bestehenden Angehörigenorganisationen auf Landes- oder Bundesebene, mit denen eine partnerschaftliche Kooperation angestrebt wird.